Im Erbrecht sind die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen sowie dessen Nachkommen beziehungsweise Erben gesetzlich geregelt. Da dieses Rechtsgebiet im Grundgesetz verankert ist, handelt es sich um ein Grundrecht. Das Erbrecht umfasst beispielsweise folgende Themen:
Erbfolge
Testament
Erbverzicht
Erbvertrag
Unternehmensnachfolge und Firmenübernahme
Erbschaftskauf
Erbunwürdigkeit
Ganz gleich, mit welchen Anliegen Mandanten meine Kanzlei besuchen – ich stehe ihnen als Rechtsanwältin zu Fragen rund um Testament, Erbengemeinschaft, Pflichtteil sowie Unternehmensnachfolge beratend bei. Ich biete eine umfassende Rechtsberatung an, die unter anderem auch die Gestaltung eines Testamentes beinhaltet. Darüber hinaus bin ich eine zuverlässige Ansprechpartnerin, wenn es um die Vertretung außergerichtlicher Interessen geht. Sofern eine gerichtliche Lösung notwendig wird, übernehme ich zudem gerne die Prozessvertretung.
Leidenschaft und Recht – mit Ihrer Anwältin wieder auf Kurs!
Aus gegebenem Anlass bitte ich Sie Ihre Anfragen hinsichtlich einer Beratung zunächst per E-Mail zu stellen, sodass eine weitere Terminierung unter den Aspekten der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus und Einhaltungen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann. Ich bin telefonisch und per E-Mail für Sie direkt erreichbar!