Das Arbeitsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die abhängige, unselbstständige Lohnarbeit betreffen. Es regelt somit die Belange all jener, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die an Weisungen, zum Beispiel bezüglich Arbeitsort- und Zeit, gebunden sind.
Im Erbrecht sind die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen sowie dessen Nachkommen beziehungsweise Erben gesetzlich geregelt. Da dieses Rechtsgebiet im Grundgesetz verankert ist, handelt es sich um ein Grundrecht.
Das Familienrecht wird als Teilgebiet des Zivilrechts angesehen. Im Allgemeinen werden beispielsweise Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen in den Bereichen der Ehe, Verwandtschaft, Lebenspartnerschaften, aber auch Abstammung festgelegt.
Das Insolvenzrecht befasst sich im Wesentlichen mit den materiellen Ansprüchen und Rechten von Gläubigern im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Eine Insolvenz ist immer eine unangenehme Angelegenheit für alle, die dadurch betroffen sind.
Das IT-Recht umfasst rechtliche Fragen der elektronischen Datenverarbeitung. Da die Bereiche Multimedia und Internet an immer größerer Bedeutung gewinnen und sich sowohl durch wirtschaftliche als auch private Bereiche ziehen, wächst auch das Interesse am IT-Recht.
Von Bedeutung sind Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Sowohl als Mieter als auch als Vermieter kommen Sie mit dem Mietrecht in Berührung. Als Anwältin vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter in außergerichtlichen Angelegenheiten.
Steuerrecht als Teil des Abgabenrechts betrifft nahezu jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Steuerrecht ändern sich Vorschriften und Gesetze teilweise sehr schnell. Als Anwältin berate ich Sie daher bei Ihrer Steuererklärung sowie zu den Gebieten Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.
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